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Terzaki Blog

Die Direktvergabe als Herausforderung für Fairness und Transparenz

Die Verfahrensart der Direktvergabe stellt für die öffentliche Hand eine vergleichsweise unkomplizierte, formfreie und damit schnelle Möglichkeit dar, Aufträge direkt an Unternehmen zu vergeben. Neben zahlreichen Vorteilen, welche die Direktvergabe mit sich bringt, birgt sie die Gefahr der Intransparenz und Ungerechtigkeit. Aktuelle Beispiele aus der Politik, welche jene Problematik widerspiegeln, werden im Beitrag „Die Probleme des Vergaberechts“ von Patrick Krammer, veröffentlicht am 29. Juni 2022 auf der Website des Demokratiemagazins „ResPublica“, behandelt.

Markterkundung

Das im §24 BVergG 2018 eigens positivierte Instrument der Markterkundung ist für so manch einen Auftraggeber mit gewissen Unsicherheiten verbunden, ob und inwiefern solche zulässig ist und sich im erlaubten Rahmen bewegt. Durch das aktuelle und erste Erkenntnis des VwGH in diesem Thema wird nun Abhilfe geleistet und damit Rechtssicherheit geschaffen.

Das fünfte Sanktionspaket der EU – Ausschluss russischer Bieter aus Vergabeverfahren und die Vorreiterrolle, die Österreich dabei spielte

Neben weiteren Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen inklusive eines Energieembargos und Transaktionsverbote zulasten zahlreicher russischer Banken, beschloss die EU-Kommission die Verwehrung des Zugriffs und Ausschluss russischer Firmen aus dem EU-Beschaffungsmarkt. Damit sollen jegliche Geldflüsse, welche dem Fortlaufen des russischen Angriffskrieges dienen könnten, abgeschnitten und unterbunden werden.

FLEXIBLE VERFAHRENSARTEN DER BESCHAFFUNG – DIE RAHMENVEREINBARUNG

Auftraggeber stellen sich häufig die Frage, wie sie Leistungen flexibel und langfristig beschaffen können - Wir stellen Ihnen in diesem Artikel die Rahmenvereinbarung als Verfahrensart und flexibles Instrument der Beschaffung vor!

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