Unser Motto für eine erfolgreiche Vergabe: Vergabe beginnt im Markt – nicht im Verfahren
Markterkundung
Die Markterkundung ist im europäischen Vergaberecht als zulässiges Instrument der Vorbereitung von Vergabeverfahren verankert. Öffentliche Auftraggeber:innen dürfen vor Einleitung eines Vergabeverfahrens Markterkundungen durchführen, um Informationen über den Markt,
- verfügbare Lösungen,
- wirtschaftliche und technische Rahmenbedingungen,
- sowie mögliche Beschaffungsstrategien
zu erlangen, sofern dadurch keine Wettbewerbsverzerrung entsteht und die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung gewahrt bleiben.
Markterkundung in Österreich
Die Markterkundung ist als gesetzliches Instrument zur Vorbereitung von Vergabeverfahren (Umsetzung von Art. 40 RL 2014/24/EU) in Österreich vorgesehen. Die Markterkundung umfasst die systematische Erhebung, Analyse und Bewertung von Marktinformationen, um die Beschaffung wirtschaftlich, technisch und vergaberechtskonform vorzubereiten.
Ziel der Markterkundung ist insbesondere:
- die präzise Definition des Beschaffungsbedarfs,
- die Entwicklung einer marktkonformen Leistungsbeschreibung,
- die Wahl einer geeigneten Vergabestrategie,
- sowie die Vermeidung unrealistischer oder diskriminierender Anforderungen.
Die Markterkundung darf keinen einzelnen Marktteilnehmer bevorzugen und ist so zu dokumentieren, dass ihre Neutralität und Nachvollziehbarkeit gewahrt bleiben. Die Markterkundung ist eine vergabefachliche und wirtschaftliche Vorbereitungstätigkeit. Die Markterkundung dient damit ausdrücklich der sachgerechten Vorbereitung von Leistungsbeschreibungen und Vergabeverfahren.
Markterkundung in Deutschland
In Deutschland ist die Markterkundung ein zulässiges und ausdrücklich vorgesehenes Instrument der Vergabevorbereitung. Sie dient der Gewinnung von Marktkenntnissen, um Vergabeverfahren sachgerecht, wirtschaftlich und diskriminierungsfrei zu gestalten.
Markterkundung umfasst insbesondere:
- die Analyse von Marktstrukturen und Leistungsangeboten,
- die Bewertung technischer und wirtschaftlicher Lösungsansätze,
- die Einschätzung von Preisniveaus und Leistungsstandards,
- sowie die Vorbereitung einer geeigneten Leistungsbeschreibung.
Auch nach deutschem Vergaberecht gilt: Die Markterkundung darf nicht zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen und muss transparent und neutral durchgeführt werden.
Markterkundung der Vergabeberater:innen von TERZAKI & Partner GmbH
Unser Team weist eine langjährige Erfahrung im Bereich der Marktforschung und der Markterkundung auf. Im öffentlichen Beschaffungswesen unterstützen wir Sie gerne mit unserem Know-how bei der Markterkundung, bei der Erhebung der relevanten Daten, der korrekten Prozesseinhaltung und bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung.
Auf Basis unserer Kompetenz im Bereich der Marktforschung unterstützen wir öffentliche Auftraggeber:innen bei der strukturierten Markterkundung. Wir begleiten die systematische Erhebung relevanter Marktdaten, achten auf die korrekte Einhaltung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen und schaffen die Grundlage für eine zielgerichtete und belastbare Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung bildet die zentrale Informationsbasis für alle Bieter:innen. Ihre Qualität ist entscheidend dafür, dass Vergabeverfahren transparent, vergleichbar und wirtschaftlich durchgeführt werden können – und dass die anschließende Beschaffung das gewünschte Ergebnis erzielt.
Unsere Markterkundung zielt daher auf Leistungsbeschreibungen ab, die:
- fachlich sicher gestaltet sind,
- wirtschaftlich fundiert und marktkonform sind,
- nachhaltige Aspekte angemessen berücksichtigen,
- sowie soziale Verantwortung nachvollziehbar abbilden.
Was unsere Arbeit bei TERZAKI & Partner GmbH auszeichnet, ist die Verknüpfung fundierter Marktkenntnis mit tiefem Verständnis der vergaberechtlichen Anforderungen. Unsere Teams verbinden langjährige Erfahrung in der Marktanalyse mit vergabefachlicher Expertise, um Markterhebungen so durchzuführen, dass sie entscheidungsrelevant, verwertbar und vergabekonform sind.
