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Vergabe­beratung

Klar beraten. Fundiert entscheiden. Vergabeprojekte wirksam steuern.

Als Team der TERZAKI & Partner GmbH beraten wir Institutionen der öffentlichen Hand sowie öffentliche Unternehmungen in allen strategisch relevanten Belangen des Vergabewesens in Europa und insbesondere in Österreich und in Deutschland. Unsere Beratung umfasst die strategische Beschaffungsplanung, die Entwicklung geeigneter Vergabestrategien sowie die steuernde Begleitung von Vergabeprojekten im Rahmen eines strukturierten Vergabemanagements. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die Schaffung klarer Entscheidungsgrundlagen, sicher gestalteter Verfahren und steuerbarer Prozesse. Dabei berücksichtigen wir konsequent die wirtschaftlichen, organisatorischen und marktspezifischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Beschaffungsvorhaben.

Private Unternehmen unterstützen wir strategisch bei der Positionierung und Kommunikation gegenüber der öffentlichen Hand. Unsere Beratung setzt bewusst vor dem eigentlichen Vergabeverfahren an und umfasst insbesondere die Entwicklung und Umsetzung strategischer Offensiven für eine erfolgreiche, langfristig angelegte Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggeber:innen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verständnis öffentlicher Entscheidungslogiken, die Analyse von Markt- und Beschaffungsstrukturen sowie die gezielte Vorbereitung der Kommunikation auf Management- und Entscheidungsebene. Eine operative Unterstützung bei der Angebotserstellung oder im laufenden Vergabeverfahren erfolgt nicht.

Europaweite Leistungszuordnung (CPV-Code)
Unsere Tätigkeit ist im europäischen Vergabekontext dem Gemeinsamen Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV – Common Procurement Vocabulary) zugeordnet. Das CPV stellt ein einheitliches Klassifikationssystem für öffentliche Beschaffungen dar und wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 eingeführt sowie durch die Verordnung (EG) Nr. 213/2008 angepasst.

Der CPV-Code 79418000-7 klassifiziert Beschaffungs- bzw. Vergabeberatungsleistungen (Procurement consultancy services). Unter diese Leistungskategorie fallen unsere strategischen Beratungsleistungen im Vergabewesen.

In Österreich erfolgt unsere Tätigkeit auf Grundlage der Befähigung zur Unternehmensberatung samt Nebenleistungen.

In Deutschland erbringen wir unsere Leistungen unter strikter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Abgrenzung der Vergabeberatung von der Rechtsdienstleistung. Unsere Beratung ist strategisch, organisatorisch und vergabefachlich ausgerichtet und umfasst keine Rechtsberatungim Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

 

Wir entwickeln individuelle, fachlich fundierte Lösungen für die besonderen Anforderungen öffentlicher Auftragsvergaben. Unsere Beratung ist geprägt von sorgfältiger Projektgestaltung, klarer Struktur und einem konsequenten Fokus auf Qualität und Zielerreichung.

Wir beraten ohne Interessenkonflikte. Öffentliche Auftraggeber:innen begleiten wir unabhängig und neutral im gesamten Vergabeprozess. Private Unternehmen unterstützen wir ausschließlich strategisch bei der Positionierung und Kommunikation gegenüber der öffentlichen Hand – nicht im laufenden Vergabeverfahren und nicht bei der Angebotserstellung. Dadurch vermeiden wir Interessenkonflikte konsequent und nachvollziehbar.

Unser Leistungsansatz ist klar strukturiert und transparent. Für öffentliche Auftraggeber:innen bedeutet dies:

  • Sicherheit durch klare Prozesse und fundierte Entscheidungsgrundlagen,
  • Zuverlässigkeit durch erfahrene, eingespielte Beratungsteams,
  • Effizienz und Wirtschaftlichkeit durch strukturierte Vorbereitung und Steuerung von Vergabeverfahren.

In Österreich ist die Vergabeberatung nicht der Rechtsberatung zugeordnet, da sie strategische, organisatorische, wirtschaftliche und prozessbezogene Leistungen umfasst. Sie stellt keinen eigenständig reglementierten Beruf dar, sondern wird als Teil des Berufsbildes der Unternehmensberatung verstanden. Diese Einordnung wurde bereits mit Gutachten des Bundeskanzleramtes – Verfassungsdienst vom 17. Oktober 2003 (Geschäftszahl 600.883/026-V/2003) klargestellt. Darin wurde festgehalten, dass die Beratung im Zusammenhang mit Vergabeverfahren dem Tätigkeitsbereich der Unternehmensberatung zuzuordnen ist. Das Gutachten wurde an alle Ämter der Landesregierungen übermittelt und dient seither als maßgebliche verwaltungsrechtliche Orientierung. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit stellen wir das genannte Gutachten bei Bedarf gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Im europäischen Vergabekontext wird Vergabeberatung zudem als eigenständige Beratungsleistung über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) erfasst, insbesondere unter dem CPV-Code 79418000-7 (Procurement consultancy services). Diese Klassifizierung bestätigt die vergaberechtliche Einordnung von Vergabeberatung als Beratungsleistung im Beschaffungswesen, nicht als Rechtsdienstleistung.

Dieser Beratungsaspekt ist in Österreich im Berufsbild der Unternehmensberatung von der Wirtschaftskammer Österreich erfasst.

Auch in Deutschland stellt die Durchführung von Vergabeverfahren einen Aufgabenbereich der kaufmännischen Beschaffungsberatung gemäß dem CPV Code 79418000-7 dar und ist keine Rechtsdienstleistung, sofern sie sich auf wirtschaftliche, organisatorische, technische und vergabefachliche Leistungen beschränkt. Die 2. Vergabekammer des Bundes hat mit Beschluss vom 02. Juni 2021 (VK Bund, VK 2-47/21) klargestellt, dass die Durchführung und Betreuung von Vergabeverfahren nicht als Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu qualifizieren ist. Die gegen diese Entscheidung gerichtete sofortige Beschwerde einer Rechtsanwaltsgesellschaft blieb erfolglos; sie wurde durch das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 25. Mai 2022 (Verg 33/21) zurückgewiesen.

In diesem Sinne verschliftlichte die 2. Vergabekammer des Bundes VK Bund, VK 2-47/21 am 02. Juni 2021, dass die Durchführung von Vergabeverfahren keine Rechtsberatung darstellt. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 02.06.2021 blieb erfolglos. Die Antragstellerin begehrte die Aufhebung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Sie hielt eine Aufteilung in zwei Fachlose in diesem Vergabeverfahren für erforderlich, eines für Rechtsberatung und eines für die kaufmännische Vergabeberatung. Die Antragstellerin war eine Rechtsanwaltsgesellschaft. Ihre Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 02.06.2021 wurde vom OLG Düsseldorf Beschluss vom 25.05.2022 - Verg 33/21 zurückgewiesen.  Zugleich hat die Rechtsprechung betont, dass bestimmte Tätigkeiten innerhalb von Vergabeverfahren, insbesondere die Erstellung oder Zurverfügungstellung von Vertragsentwürfen, Vertragsklauseln oder vertraglichen Regelwerken, als Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG einzuordnen sind. Solche Leistungen dürfen ausschließlich durch zugelassene Rechtsanwält:innen erbracht werden (vgl. u. a. LG Gießen, Beschluss vom 21.03.2025, 3 O 95/25; LG Osnabrück, Beschluss vom 11.09.2025, 10 O 2216/25).

Unsere Vergabeberatung prägt einen stark wirtschaftlichen Schwerpunkt in Form von unterstützenden, technischen Tätigkeiten im Zuge der Betreuung bzw. Durchführung eines Vergabeverfahrens. Die Vergabeberatung, das Vergabemanagement, die Durchführung von Vergabeverfahren und die strategische Umsetzung der Beschaffungsziele der öffentlichen Hand benötigen ein besonderes Verständnis der Projektabwicklung und sind als komplexe Themen unsere große Stärke!  Unsere Vergabeberatung in Deutschland umfasst daher insbesondere das Vergabemanagement, die strukturierte Durchführung von Vergabeverfahren sowie die strategische Umsetzung der Beschaffungsziele der öffentlichen Hand. Rechtsberatung, im Sinne der deutschen Rechtsprechung und insbesondere Vertragsgestaltung oder Vertragserstellung sind nicht Gegenstand unserer Leistungen. Bei Bedarf an rechtsberatender Unterstützung in Deutschland empfehlen wir ausdrücklich, zugelassene Rechtsdienstleister:innen beizuziehen.

In der Gesamtbetrachtung ist das Vergabemanagement bzw. die Vergabeberatung damit in Deutschland eindeutig von der Rechtsberatung abzugrenzen und als Beschaffungsdienstleistung einzuordnen, wie sie auch europaweit unter dem CPV-Code 79418000-7 (Procurement consultancy services) klassifiziert ist.

Wir fördern die Wissensvermittlung und pflegen einen starken fachlichen Austausch. Für uns ist der fachliche Dialog Teil unserer beruflichen Laufbahn. Sie erreichen uns gerne per E-Mail.

Strategische Vergabeberatung für öffentliche Auftraggeber:innen