Skip to main content

Terzaki Blog

Die Direktvergabe als Herausforderung für Fairness und Transparenz

Die Verfahrensart der Direktvergabe stellt für die öffentliche Hand eine vergleichsweise unkomplizierte, formfreie und damit schnelle Möglichkeit dar, Aufträge direkt an Unternehmen zu vergeben. Neben zahlreichen Vorteilen, welche die Direktvergabe mit sich bringt, birgt sie die Gefahr der Intransparenz und Ungerechtigkeit. Aktuelle Beispiele aus der Politik, welche jene Problematik widerspiegeln, werden im Beitrag „Die Probleme des Vergaberechts“ von Patrick Krammer, veröffentlicht am 29. Juni 2022 auf der Website des Demokratiemagazins „ResPublica“, behandelt.

Die Verfahrensart der Direktvergabe stellt für die öffentliche Hand eine vergleichsweise unkomplizierte, formfreie und damit schnelle Möglichkeit dar, Aufträge direkt an Unternehmen zu vergeben. Neben zahlreichen Vorteilen, welche die Direktvergabe mit sich bringt, birgt sie die Gefahr der Intransparenz und Ungerechtigkeit. Aktuelle Beispiele aus der Politik, welche jene Problematik widerspiegeln, werden im Beitrag „Die Probleme des Vergaberechts“ von Patrick Krammer, veröffentlicht am 29. Juni 2022 auf der Website des Demokratiemagazins „ResPublica“, behandelt.

Im Falle einer Direktvergabe haben öffentliche Auftraggeber:innen bei der Verfahrensdurchführung relativ große Form- und Gestaltungsfreiheit. So sind Vergleichsangebote nicht gesetzlich verpflichtend, ob eine vertiefende oder oberflächliche Eignungsprüfung vorzunehmen ist entscheiden öffentliche Auftraggeber:innen und auch die Ausschlussgründe des §78 BVergG 2018 sind weitestgehend unbeachtlich. Es obliegt daher in großen Teilen der Entscheidung der Beamt:innen, wie ein solches Verfahren umzusetzen ist.

Ein wesentlicher Punkt für die Zulässigkeit einer Direktvergabe stellt der Auftragswert dar. Gemäß § 46 Abs 2 BVergG 2018 ist eine nationale Direktvergabe ausschließlich dann zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert 50.000 EUR nicht erreicht. Diese Grenze wurde durch die Schwellenwerteverordnung 2018 von EUR 50.000 auf EUR 100.000 angehoben, und zwar mit der Begründung, durch eine schnelle Vergabe von Aufträgen bis zu einer Höhe von EUR 100.000 der damals voranschreitenden Weltwirtschaftskrise entgegenwirken zu können. Der erhöhte Schwellenwert gilt (durch neuerliche Verlängerung) voraussichtlich bis zum 31.12.2022.

Für weitere Einblicke, inwiefern ein hoch angesetzter Grenzwert zur Intransparenz verleitet, sowie für Erläuterungen von Frau Mag. Terzaki betreffend den angesprochenen Problematiken, empfiehlt es sich im Beitrag „Die Probleme des Vergaberechts“ von Patrick Krammer nachzulesen. 
Das Medium „ResPublica“, auf welcher der Beitrag erschienen ist, versteht sich als ein überparteiliches, multimediales und journalistisches Medium für Demokratiepolitik. Mittels der Verpflichtung zu einer qualitätsvollen journalistischen Berichterstattung, bei der es Äquidistanz zu allen Parteien und Sozialpartnern wahre, beleuchte es die Regeln unseres Zusammenlebens, und damit unsere demokratische Grundwerte.

Stefan Zeis, Junior Consultant

Nutzen Sie Unser
Know-how!

POWERED BY