Rahmenvereinbarung - Vermeidung von Projektrisken
Die langfristige Beschaffung soll dem öffentlichen Auftraggeber ermöglichen, das BVergG für wiederkehrende Leistungen einzusetzen und dabei Transaktionskosten einzusparen.

Das nehmen Sie mit
- Die Rahmenvereinbarung erweist sich dabei zunehmend als flexibles Instrument, Lieferungen und Dienstleistungen vorausschauend zu beschaffen, ohne deshalb zu enge vertragliche Bindungen eingehen zu müssen.
- Die neuen Vergaberichtlinien legen Gewicht auf die Gestaltung dieser Rahmenvereinbarungen.
- Ebenso werden dabei große Spielräume und Chancen für die Anwendung durch die Mitgliedstaaten eingeräumt.
- Sie lernen durch Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis: die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten einzuhalten unnötige Fehler zu vermeiden und die Merkmale einer Rahmenvereinbarung vertraglich einzuarbeiten
Interessant für:
- Öffentliche Auftraggeber und vergebende Stellen
- Alle Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen als Bieter teilnehmen
- Leiter/Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Ingenieurbüros und Interessenvertretungen
- Architekten, Ingenieurkonsulenten
- RA, RAA, Rechtsberater